Antwort ausstehend von Ellen Haußdörfer SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 24.02.2023 von Sandra Khalatbari CDU
Nein, ich glaube dies nicht.
Antwort ausstehend von Marianne Burkert-Eulitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Katharina Günther-Wünsch CDU
Antwort 03.08.2022 von Christoph de Vries CDU
Für mich gelten die drei Geschlechter m/w/d, die im Personenstandsrecht aufgeführt sind. Darüber hinaus gibt es eine relativ kleine Zahl von Menschen, die sich in ihrem biologischen Geschlecht nicht wohlfühlen und insofern eine andere geschlechtliche Identität haben.
Antwort 12.04.2022 von Falko Droßmann SPD
Seit Ende 2018 haben Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern "männlich" und "weiblich" auch die sogenannte dritte Option "divers" einzutragen.