Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt hierzu eine klare Linie: Sie lehnt eine Abschaffung ab und verweist darauf, dass die Jahresfrist gleichermaßen für Gold und Fremdwährungen gilt. Ein Sonderfall nur für Kryptowerte würde diese Systematik brechen.
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Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte
Somit ist auch unklar, wie das BMF zum Beispiel mit Übergangsregeln, einer vernünftigen Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger umgehen will, sollte dort eine Änderung erfolgen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.

Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den konkreten Vorschlägen befassen und diese auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der fachlichen Argumente bewerten.