Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
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Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU
Antwort 22.02.2025 von Rainer Rothfuß AfD
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.
Antwort ausstehend von Sebastian Grässer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Sina Listmann BSW
Antwort 21.02.2025 von René Springer AfD
Für mich steht der Schutz des ungeborenen Lebens an erster Stelle.
Antwort 21.02.2025 von Carmen Sinnokrot SPD
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können.