(...) Deutschland und die EU haben kein Interesse an einer Gefährdung des Friedens in Europa oder irgendwo sonst auf der Welt. Im Gegenteil: Ziel nicht nur der Sozialdemokratie ist es nach wie vor, den Frieden in Europa und der Welt zu fördern. (...)
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(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf verweisen, dass der europäische Verfassungsvertrag von allen 25 Mitgliedsstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden muss, jeder der 25 Staaten kann somit die Ratifizierung blockieren. Ein europaweites Referendum ist im europäischen Recht nicht vorgesehen, das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht für Fragen der europäischen Integration keine Volksabstimmungen vor. Nach Artikel 23 und 79 GG entscheiden Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit über Annahme oder Ablehnung des EU-Verfassungsvertrages. (...)
(...) Sie fragen weiterhin, warum es kein europaweites Referendum gibt. Eine solche Form der direkten Demokratie ist in Europa zurzeit nicht konsensfähig. Jedoch schafft der Vertrag von Lissabon erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens. (...)
(...) Die EU wird – wie in der Vergangenheit – ihre Werte und Interessen international fördern. Das ist legitim und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU. Diese Interessenvertretung bedeutet nicht, dass die EU ihre Werte und Interessen mit militärischen Mitteln „missionarisch“ durchsetzen wird. (...)
(...) Die ebenso öffentlich diskutierte optische Wohnraumüberwachung („Spähangriff“) ist in allen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen, insoweit kann man dem BKA bei der Abwehr von Terrorgefahren dieses Fahndungsinstrument ebenso zubilligen. Wohnungen Dritter werden nur dann in die optische Wohnraumüberwachung einbezogen, wenn Tatsachen vorliegen, wonach feststeht, dass sich der Verdächtige in der Wohnung des Dritten aufhält. Damit soll ausgeschlossen werden, dass er für Vorbereitungshandlungen und Gespräche mit anderen Verdächtigen auf andere Wohnungen ausweicht. (...)