Sehr geehrter Herr Puchinger,
ihre E-Mail vom 10. April 2008 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.
Sehr geehrter Herr Puchinger,
ihre E-Mail vom 10. April 2008 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.
(...) Soweit solche Messer im Zusammenhang mit einer Pfadfinderveranstaltung geführt und sachgerecht benutzt werden, greift das Führensverbot des §42a Abs. (...) Lediglich wenn mit den Messern ohne sachlichen Grund öffentlich hantiert wird, beispielsweise um andere Personen einzuschüchtern, muss mit der Einziehung des Messers durch die Polizei und der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werýden. (...)
(...) Die sogenannte große Koalition hat dem mittelständischen Handwerk mit der halbherzigen Reform des Schornsteinfegerrechts keinen Dienst erwiesen. Sogar den Schornsteinfegern selbst ist mit der inkonsequenten Neuregelung nicht wohl. So wurde noch in dieser Woche auf einer Obermeistertagung der Schornsteinfeger in Osnabrück die nur einseitige Wettbewerbsöffnung als unausgewogen kritisiert. (...)
(...) bei überlanger Verzögerung eines Gerichtsverfahrens kann dem Geschädigten ein Amtshaftungsanspruch zustehen, wann von einem überlangen Verfahren gesprochen werden kann, hängt vom Einzelfall ab - beispielsweise von der Schwierigkeit des Falles oder dem Verhalten der Parteien. Ein Amtshaftungsanspruch setzt weiter ein Verschulden des Richters voraus, in Ausnahmefällen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solcher Amtshaftungsanspruch auch dann in Betracht kommen, wenn zwar den Richter selbst wegen seiner Überlastung kein Verschulden trifft, die zuständige Landesjustizverwaltung es aber schuldhaft versäumt hat, die Gerichte so auszustatten, dass sie die Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können. (...)
(...) Ich kann angesichts der Fülle von täglichen Meinungsäußerungen nicht die Auffassung einer oder eines jeden Abgeordneten kommentieren. Aber zweifellos werde ich weiterhin für die Realisierung eines sinnvollen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention streiten. Und ich würde es sehr bedauern, wenn das wichtige Vorhaben aus parteitaktischen Kalkülen heraus oder wegen des lobbyistischen Widerstands in dieser Legislaturperiode nicht zustande käme. (...)