(...) Zweitens ist es unverzichtbar, die Planung auf bestehenden Strecken aufzunehmen, auch auf denen, die privatwirtschaftlich z.B. durch die Elbe – Weser – Verkehrsbetriebe betrieben sind. Denn diese Kapazitäten wird man brauchen, bis die Y- Trasse zur Verfügung steht. Vor Jahren wurde bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und alle Varianten wurden geprüft. (...)
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(...) Positive Beispiele, wie auf dem zweispurigen Autobahnabschnitt auf der A 24 zwischen Dreieck Havelland und Dreieck Wittstock, wo es tagsüber ein Überholverbot für LKW gibt, zeigen ganz deutlich, dass das Unfallrisiko spürbar gesenkt werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit das Überholverbot für LKW mit anderen Vorschriften, wie z.B. einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei 130 km/h für PKW zielführend wäre. (...)
(...) Ich kann gut nachvollziehen, dass es für Sie anstrengend und ärgerlich ist, wenn LKW-FahrerInnen auf den Autobahnen womöglich noch kurz vor einem Berg zum Überholen ansetzen. (...) Dort, wo es kritisch ist, gibt es Überholverbote und bei drei Spuren ist die linke Spur für LKW ohnehin tabu. (...)
(...) Örtlich (bspw. im Bereich einer Baustelle) und zeitlich beschränkte Überholverbote reichen aus, so auch die Meinung des Deutschen Verkehrsgerichtstages, ein generelles LKW-Überholverbot könnte sich, alleine aufgrund der dann enorm zunehmenden „Kolonnenbildung“ auf der rechten Spur, gar kontraproduktiv auswirken. Ich persönlich sehe ebenfalls eher in einer flexiblen Regelung die Vorteile. (...)
(...) Es war die Bezeichnung "Ausländer". Bedenke ich diese Begriffsgeschichte, bin ich doch ganz zufrieden mit "Menschen mit Migrationshintergrund", der seit ca. 2005 verwendet wird. (...)
(...) Sie werden von Menschen konstruiert, die damit eine Absicht verfolgen. Wird in diesem Zusammenhang auf den Begriff „Quote“ zurückgegriffen, spricht dies noch lange nicht gegen seine wertneutrale Verwendung in anderen Zusammenhängen - ob nun in Wissenschaft und Forschung oder in der Politik. (...)