(...) Derzeit vertritt die Exilregierung keine Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit sondern eine nach Autonomie innerhalb Chinas. Es ergibt sich somit kein Widerspruch zur Ein-China-Politik der internationalen Staatengemeinschaft. Legitim sind die Forderungen nach kultureller Autonomie und vor allem nach Einhaltung der bürgerlichen und politischen, sowie wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte der Tibeter. (...)
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(...) In meiner persönlichen Arbeit im Europäischen Parlament setze ich mich dabei für ein hohes Verbraucherschutzniveau als Ziel für unsere europäischen Regelungen ein. Die Umsetzung mit konkreten Maßnahmen muss dann vor Ort von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten vorgenommen und überwacht werden, zuständig für die Überwachung und - im Fall eine Verstoßes - die Strafverfolgung im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind in Deutschland die Bundesländer. (...)
(...) ich kenne keine Dateien, in der Daten über das Sexualleben von Bürgern gesammelt werden. (...)
(...) das neue Unterhaltsrecht reagiert meiner Auffassung nach konsequent auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel: Steigende Scheidungszahlen, die steigende Anzahl berufstätiger Mütter, die zunehmende Anzahl neuer Familienformen wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder allein erziehender Mütter oder Väter, die vermehrte Gründung von "Zweitfamilien" mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe sowie die steigende Zahl von Mängelfällen, in denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, machen eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz betroffener Kinder erforderlich. Vor diesem Hintergrund verfolgt das neue Unterhaltsrecht drei Hauptziele: (...)
(...) Wie ich bereits geantwortet habe, bin ich für einen Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Auch deshalb habe ich noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung dem Gesetz über die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zugestimmt. Dadurch haben wir bei diesen beiden Gruppen auf den Unterhaltsrückgriff nahezu vollständig verzichtet – und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand nahe Null gedrückt. (...)
(...) Durch die EU-Verträge wird weder das Grundgesetz noch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Das Grundgesetz gilt weiter. (...)