Antwort 26.11.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
(...) Festzuhalten bleibt, dass eine Einsicht in die Daten nach geltender Gesetzeslage nicht für „Hinz und Kunz“ und nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich ist. Eine verdachtsunabhängige Öffnung der Daten würde ich auch nicht mittragen. (...)