(...) Da die individuelle gesetzliche Rente eine Versicherungs- und keine Fürsorgeleistung ist, erfolgt keine Einkommens- oder Vermögensanrechnung. Jeder, der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat erhält - unabhängig von seiner Vermögenslage - aus denselben Beiträgen die gleich hohe Leistung. Unter Umständen kann die Mütterrente auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter, im Versorgungsausgleich oder bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Hinterbliebenenrente. (...)
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(...) Ich stimme Ihnen zu: Hier ist Frau Nahles - wie schon bei den Dokumentationspflichten beim Mindestlohn - deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Deshalb kann man jetzt schon mit Gewissheit sagen, dass die neue Arbeitsstättenverordnung so definitiv nicht kommen wird! (...)
(...) Geförderter Wohnungsbau auf St.Pauli ist ein immer währendes Thema. Das Wohnungsbauprogramm des Bezirks Hamburg-Mitte bietet einen Überblick über sogenannte Wohnungsbaupotenziale. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Argumente und Anregungen, die die unterschiedliche Handhabung der Sozialämter in Anbetracht der Entscheidung des Bundessozialgerichtes betrifft. Es ist in der Tat für Betroffene bedauerlich, wenn es hier keine einheitliche Linie gibt. (...)
(...) als Abgeordnete kann ich hauptsächlich in Form parlamentarischer Anfragen tätig werden. Wenn also Hinweise auf unstimmiges Verhalten von Behörden vorliegen, kann ich dazu Fragen an den Senat stellen (natürlich ohne Hinweis auf die Person, um die es geht). Die Antworten können dann an die Presse weitergegeben werden oder anders öffentlich gemacht werden. (...)