Antwort 24.09.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne direkt beantworten möchte.

Nach unserer Überzeugung soll der BGH gerade nicht für jeden Fall eine weitere Überprüfungsinstanz sein, er soll vielmehr nur sehr ausgewählte Rechtsfragen entscheiden müssen