Antwort 16.02.2026 von Lea Reisner Die Linke
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Der Wählerwille muss in einer Demokratie vollumfänglich repräsentiert werden
Der Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß geprüft. Das Verfahren läuft gerade und es gibt bisher keinen Grund zur Beanstandung.
Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.