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Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Mit dem Sommerpaket zum Ausbau der Erneuerbaren und dem Jahressteuergesetz in '22 wurden die Fördersätze und Bedingungen für PV-Anlagen 2022 deutlich verbessert