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(...) Am 23. Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei parallelen Verfahren entschieden, dass auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, grundsätzlich Anspruch auf den vollen Regelsatz haben können. Die verzögerte Umsetzung ist darin begründet, dass die betreffenden Gerichtsverfahren nicht zu rechtskräftigen Urteilen geführt haben. (...)
(...) Ich habe das BMAS bereits kurz nach der Verkündung des Urteils danach gefragt, welche Konsequenzen es aus dem Urteil zieht, und werde weiter auf dessen Umsetzung drängen. Die Verzögerungstaktik des BMAS trägt in meinen Augen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Dem müssen wir entgegen wirken. (...)
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
Sehr geehrte Frau Picker,