Antwort 14.11.2007 von Wolfgang Börnsen CDU
Sehr geehrter Herr Ludwig,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus dem Wahlkreis 1), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.
Sehr geehrter Herr Ludwig,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus dem Wahlkreis 1), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
(...) Verlängerungen sind nur – ebenfalls auf höchstens drei Monate befristet – möglich, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung fortbestehen. Aufzeichnungen über Gesprächsgegenstände, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind unzulässig. Gleichwohl aufgezeichnete Gesprächsinhalte, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen. (...)
Sehr geehrter Herr Dütsche!