(...) Übrigens lässt eine so „kurze“ Landesliste – wie die der CDU im Saarland – nicht viel Spielraum für ausgeprägte „Rosinenpickerei“. Wenn beispielsweise alle unsere Plätze auf der Landesliste für die Bundestagswahl durch Nachrücker, d.h. durch Absagen der ursprünglichen Kandidaten besetzt würden, müssten wir mit einem sehr hohen Glaubwürdigkeitsverlust rechnen. (...)
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(...) Einigkeit besteht auch darüber, dass die in Art. 79 Abs.2 GG für Verfassungsänderungen gegenwärtige vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit zugunsten eines Verfahrens geändert werden müsste, das entsprechend-inhaltliche Verfassungsänderungen statt in die Zuständigkeit von Bundestag und Bundesrat in die Zuständigkeit einer Volksabstimmung legt. Im Hinblick auf Art.146 GG heißt das: Eine Volksabstimmung ohne vorherige Änderung des Art.79 Abs.2 GG wäre nicht statthaft. (...)
(...) Ich teile diese Auffassung. Eine Kopplung der Diäten an die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst ist daher vernünftig und folgerichtig. (...)
(...) ich bin selber Verfassungsrechtler. Hätte ich Zweifel an dem Gesetz, würde ich es nicht befürworten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie zitieren, finde ich im Übrigen sehr überzeugend. (...)
(...) ich war früher Richter und bin im "Nebenamt" leidenschaftlicher Rechtswissenschaftler. Sie müssen mich nicht unbedingt juristisch belehren wollen. (...)