(...) Ich habe mich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass die Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die sensiblen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch das Berufgeheimnis (beispielsweise von Journalisten) dürfen dabei nicht an zentralen Stellen eingeschränkt werden. (...)
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(...) wir halten die gegenwärtig geplante Diätenerhöhung für unangemessen, vor allem in einer Zeit, in der die Armut in unserer Gesellschaft zunimmt. Eine Einheitsentlohnung in einer Gesellschaft wäre allerdings auch falsch, weil sie für Qualifikationen, höhere Verantwortung etc. (...)
(...) Wir haben dabei einerseits berücksichtigt, dass es eine der Kernaufgaben des Staates ist, für unsere Sicherheit zu sorgen. Da verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen aber oftmals in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen, war und ist es auch völlig klar, dass ihre Anordnung nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen darf. (...)
(...) Die vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte finden jedoch dort eine Grenze, wo es um die Aufklärung schwerer Kriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Diese Aufgabe nimmt der Staat im Interesse des Schutzes und der Sicherheit seiner Bürger wahr. Die Telekommunikationsüberwachung ist hierfür insofern ein unverzichtbares Mittel, da die Benutzung von Telefon, Handy, Fax und E-Mail heute Alltag ist, der es mit sich bringt, dass diese technischen Möglichkeiten auch von Straftätern genutzt werden. (...)
(...) Ich persönlich war immer, wie Sie, ein Anhänger des Mehrheitswahlrechts, aber nicht aus den von Ihnen angeführten Gründen, sondern wegen der größeren Chance, klare Mehrheitsverhältnisse zu gewinnen. Eine Wahlrechtsänderung, um unliebsame Parteien aus dem Parlament herauszuhalten, würde ich nicht befürworten. Dass ehemalige Beamte, vor allem Lehrer, das Parlament *dominieren* ist eine Legende. (...)