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(...) Die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Abbildung der Meinungsvielfalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dabei einschlägig in § 11 Abs.3 des RStV geregelt. Die Selbstverpflichtungserklärungen in den ARD-Leitlinien sind demgegenüber nachrangig. (...)
Sehr geehrter Herr Dommes,
(...) Ein imperatives Mandant würde aber Abgeordnete zwingen, gegen ihren Willen zu stimmen. Im übrigen ist der Druck aus der Partei zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten schon groß genug, weniger von der Basis, mehr von den Vorständen und Funktionsträgern. (...)
Sehr geehrter Herr Bohnstedt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin im Rahmen dieses Forums bereits zweimal ausführlich auf die Thematik der Vorratsdatenspeicherung eingegangen.