(...) Daher unterstütze ich meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD- Bundestagsfraktion, die sich für eine möglichst enge Umschreibung des Anwendungsbereiches des neuen Ermittlungsinstruments der Vorratsdatenspeicherung einsetzen: der Zugriff auf mittels Vorratsdatenspeicherung zusammengetragener Telekommunikationsdaten soll höchstens zur Abwehr einer konkreten Gefahr, nicht aber zur Prävention zulässig sein. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dürfen keine Regelungen zu Speicherungsdauer und erfassten Datenarten getroffen werden, die über die Mindestanforderungen der EU- Richtlinie hinausgehen. (...)
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(...) Wir halten die Regelung für eine grundlegend falsche Weichenstellung. Auch der minimalistische Ansatz stellt einen Paradigmenwechsel in der Verpflichtung Privater zur Speicherung von Daten dar und stößt insoweit weiterhin auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. (...)
(...) Es ist daher außerordentlich bedauerlich, dass sich die Bundesregierung über dieses einstimmige Votum des Deutschen Bundestages hinweggesetzt hat und der entsprechenden Richtlinie zugestimmt hat. Die Speicherung von Daten auf Vorrat begegnet unverändert grundsätzlichen Bedenken in rechtsstaatlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Richtlinie an einigen Punkten sogar über deren Regelungsgehalt hinausgeht. (...)
(...) Nach jetzigem Stand gehe ich jedoch davon aus, dass ich dem Entwurf zustimmen werde. Dies geschieht aber nach reiflicher Überlegung in Kenntnis der Argumente der Gegner der Datenspeicherung. (...)
(...) Auch hierzu hatte eine aufschlussreiche Sachverständigenanhörung stattgefunden, über die ein Protokoll angefertigt wurde, das Sie unter www.bundestag.de einsehen können. In dieser Anhörung wurde die Sicherheit des neuen e-Pass diskutiert sowie die Möglichkeit für Unbefugte, die Daten aus dem Pass auszulesen. Hier wurden viele Bedenken und Vorbehalte zerstreut und die hohen Sicherheitshürden von den Sachverständigen dargelegt. (...)