(...) Beim Amoklauf im Gutenberggymnasium ist es zumindest umstritten, ob die fälschliche Eintragung der Waffenbehörde vom Täter erschlichen war und somit ein illegaler Besitz vorlag oder mit der Eintragung die Waffen rein rechtlich in legalem Besitz waren. (...)
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(...) h. sie müssen für alle Pfändungen im Rahmen von § 829 der Zivilprozessordnung (ZPO) genutzt werden können. Dazu führen sie die wichtigsten bzw. (...)
(...) Bezüglich des „Ballerns“ zitiere ich noch einmal meine Antwort an Herrn Hummel: „Die Definition des Sportschießens, dass auf vielen Internetseiten von Sportschützen zu finden ist, wie folgt: ,Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe, durch Einklang von Körper (statischem Aufbau und Körperbeherrschung) und Geist (innere Ruhe und Kontrolle von äußeren Einflüssen), zu treffen. Dies braucht Training, sowohl körperliches wie auch mentales.‘ Das dies bei aller Anstrengung auch Spaß macht, ist klar. (...)
(...) So stelle ich mir eine lösungsorientierte Diskussion vor. Auch Sportschützen aus Suhl haben uns bereits auf die heutigen Probleme der Wettkampfschützen aufmerksam gemacht. Sie haben Recht, es muss natürlich genauestens durchdacht werden, dass ein möglicher Sicherheitsgewinn keinen allzu großen Eingriff in die Ausübung des Sportschießens insbesondere des Wettkampfbetriebes verursacht. (...)