Antwort 14.11.2014 von Frank-Walter Steinmeier SPD
(...) 12 GG wie folgt dar. Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II verstößt nicht gegen das Verbot von Arbeitszwang nach Art. 12 Absatz 2 GG. (...)
(...) 12 GG wie folgt dar. Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II verstößt nicht gegen das Verbot von Arbeitszwang nach Art. 12 Absatz 2 GG. (...)
Sehr geehrter Herr Ultes,
(...) Um Ihre zweite Frage zuerst zu beantworten: Ich habe nicht gegen meine Überzeugung für das Rentenpaket gestimmt, sondern nach Abwägung der je zu erwartenden negativen und positiven Konsequenzen aus einer Zustimmung bzw. Ablehnung. (...)
(...) Verstehen Sie mich nicht falsch, kriminelles Handeln muss verfolgt und Sozialbetrug bekämpft werden. Auf den Zug skandalisierender Übertreibung sollten wir aber nicht aufspringen. Damit würden wir dem Frieden in unserer Gesellschaft einen Bärendienst erweisen. (...)
Sehr geehrter Herr Schneider,