Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.
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Der Gesetzgeber hat im Zuge der schrittweisen Einführung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beginnend zum 1. Juli 2023 (mit Übergangsfristen) eine Überführung auch der gesonderten Vergütungszuschläge für Pflegefachstellen in das allgemeine Vergütungsrecht gesetzlich verankert
Auch unionsintern gibt es derzeit intensive Diskussionen um das Instrument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Meine Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:
Allerdings ist das gewählte Verfahren der Ampel-Koalition so bürokratisch, dass die Auszahlung erst im Frühsommer dieses Jahres erfolgen dürfte.
Mir ist es wichtig, dass diejenigen Beschäftigten den Pflegebonus erhalten, die in der Pandemie besonders belastet waren und es immer noch sind.