Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
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Antwort 10.05.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.05.2023 von Mareike Lotte Wulf CDU
Ich halte eine Überarbeitung des aktuell geltenden TSG für dringend notwendig, habe bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel aber starke Bedenken.
Antwort 30.03.2023 von Gerhard Hopp CSU
Jeder Mensch in Bayern kann seine Sexualität, Identität, Diversität und Einzigartigkeit leben.
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Daher haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und ich im Herbst 2022 Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorlegt. Auf dieser Grundlage wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf erarbeitet.
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Das AGG sieht vor, dass eine unterschiedliche Behandlung erlaubt ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.