Antwort 28.01.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz (...)
(...) die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz (...)
(...) Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III noch einmal verbessert, erweitert und aufgestockt (...)
Sehr geehrte Frau Kiefer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Januar 2021, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.

Ich denke ich habe die Frage relativ gut beantwortet.