(...) Da künftig jedes Anrecht isoliert geteilt wird, kann es sein, dass ein und dieselbe Person hinsichtlich eines Anrechts ausgleichsverpflichtet ist (also abgeben muss), hinsichtlich eines anderen Anrechts aber ausgleichsberechtigt ist (also Anrechte erhält). Die Beibehaltung des wesentlichen Regelungsgehalts des bisherigen „Rentnerprivilegs“ wäre somit nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Verkomplizierung des Versorgungsausgleichs möglich gewesen und hätte damit in erkennbarem Widerspruch zu einem der Grundanliegen der Neugestaltung des Versorgungsausgleichs gestanden, diesen nämlich einfacher und damit insbesondere für die Betroffenen transparenter zu machen. (...)
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(...) ich bleibe dabei: Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Wer die Voraussetzungen zum Erlangen von Beratungshilfe nach dem Gesetz erfüllt, der bekommt auch diese gesetzlich fixierte Hilfe. (...)
(...) Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen. (...)

(...) ich teile Ihre Bedenken und bin ebenfalls beunruhigt angesichts des Abbaus von Bürgerrechten und des Generalverdachts, unter den die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land stellt - sichtbar z.B. in dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. (...)
(...) Ihre Einwände kann ich durchaus nachvollziehen. Ungeachtet der sicher übereinstimmenden Meinung, dass wir alle einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wollen, besteht bei der Internetsperre die Sorge, sie auf andere Inhalte auszudehnen oder die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzuschränken. (...)

(...) Die Sperrung von Internetseiten zur Verhinderung der Kinderpornografie ist dabei nur ein erster Schritt, dem zwingend weitere folgen müssen. Ich bin sicher, dass unsere Behörden/Gerichte in der Lage sind, Fehlklicks von der echten Nutzung kinderpornografischer Seiten zu unterscheiden. (...)