Antwort 24.03.2025 von Alexander Dobrindt CSU
Zu dieser Frage habe ich mich bereits wiederholt öffentlich geäußert. Meine Stellungnahme bereits im vergangenen Jahr dazu finden Sie hier: https://x.com/csu_bt/status/1861360322608541878
Zu dieser Frage habe ich mich bereits wiederholt öffentlich geäußert. Meine Stellungnahme bereits im vergangenen Jahr dazu finden Sie hier: https://x.com/csu_bt/status/1861360322608541878
Dafür spricht Deutschland selbstverständlich auch mit Israel Klartext.
In der völkerrechtlichen Diskussion werden unterschiedliche Meinungen dazu vertreten, wie ein etwaiger Besuch von Israels Ministerpräsident Netanjahu in Deutschland rechtlich zu bewerten wäre.
Es handelt sich um ein Gutachten, das rechtlich nicht bindend ist und vor dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober beauftragt wurde.
Wir verurteilen den Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 aufs Schärfste.