Antwort 14.01.2026 von Holger Mann SPD
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise die sogenannte „Chatkontrolle“ lehne ich ab.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich: Kinderschutz und Datenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Ich teile Ihre Sorge, dass eine anlasslose Massenüberwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte darstellt.