Sehr geehrter Herr de Fries, ich wende mich heute als besorgter Bürger aus Ihrem Wahlkreis an Sie, um Sie eindringlich aufzufordern, gegen die die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle zu stimmen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung zu Ihrer Position.

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Christoph de Vries
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Frage von Alexander M. •

Sehr geehrter Herr de Fries, ich wende mich heute als besorgter Bürger aus Ihrem Wahlkreis an Sie, um Sie eindringlich aufzufordern, gegen die die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle zu stimmen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung zu Ihrer Position.

ich fordere Sie eindringlich auf, im EU-Parlament gegen die geplante Chatkontrolle (CSA-Verordnung) zu stimmen.Kinderschutz ist essenziell, doch diese Verordnung ist der falsche Weg. Sie zwingt Anbieter, private und verschlüsselte Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Das zerstört das digitale Briefgeheimnis, gefährdet die IT-Sicherheit durch Schwächung von Verschlüsselungen und bedroht Berufsgeheimnisse von Journalisten, Ärzten und Anwälten.Massenüberwachung hat in einer Demokratie keinen Platz.
Des Weiteren sehe ich mein Persönlichkeitsrecht damit gefährdet.
Bitte stimmen Sie gegen jeden Entwurf, der anlassloses Scannen fordert. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung zu Ihrer Position.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander M.
20146 Hamburg

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M., 

vielen Dank für Ihre Frage. Als Christdemokrat lehne ich anlasslose Kontrollen verschlüsselter privater Kommunikation generell ab. Gleichzeitig muss es unser Ziel sein, entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern online vorzugehen und Opfer wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Die Unions-geführte Bundesregierung ist daher bemüht, eine Lösung zu finden, die im Sinne des Kinderschutzes ist und die von den zuständigen Ressorts mitgetragen werden kann. 

Dazu sollte mit der Verordnung (EU) 2021/1232 - auch CSAM Interims-Verordnung - keine neue Rechtsgrundlage geschaffen und insbesondere keine sogenannte "Chat-Kontrolle" eingeführt werden. Verhandelt wurde ausschließlich über die Verlängerung der die bereits seit 2021 geltende EU-Übergangsregelung, zu Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM für "Child Sexual Abuse Material). Sie erlaubt den Anbietern von Kommunikationsdiensten auf freiwilliger Basis CSAM- sowie Grooming-Fälle aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Diese Ausnahmeregelung wurde nach intensiven Verhandlungen bis zum 3. April 2028 verlängert.

Sämtliche bestehenden datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen bleiben uneingeschränkt erhalten. Die Vorgaben der DSGVO gelten weiterhin in vollem Umfang. Auch die bestehenden Regelungen zum Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleiben unverändert bestehen und Maßnahmen zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen müssen auch künftig erforderlich, verhältnismäßig und ausschließlich mit Fokus auf den Kinder- und Jugendschutz ausgerichtet sein. Die Interim-Verordnung verpflichtet Anbieter weder dazu Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation zu scannen noch die Sicherheit oder Integrität der Verschlüsselung zu schwächen. Im Gegenteil: Verschlüsselte Kommunikation ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Die freiwillige Aufdeckung durch Plattformen ist indes das wirksamste Instrument, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu bekämpfen: 8 von 10 Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs beginnen mit Meldungen von Online-Plattformen. Dank der dieser CSAM-Übergangsregelung (InterimsVO) können Opfer besser geschützt, Täter verfolgt und illegales Material schneller aus dem Netz entfernt werden. Vor diesem Hintergrund haben sich auch Strafverfolgungsbehörden, zahlreiche Kinderschutzorganisationen sowie die großen Online-Plattformen für diese Übergangsregelung ausgesprochen. 

Sie können darauf vertrauen, dass ich als Parlamentarischer Staatsekretär für eine wohlüberlegte und vor allem verhältnismäßige, digitale Gesetzgebung in Deutschland eintreten werde. Mit entsprechenden verhältnismäßigen Maßnahmen und unter Einhaltung Abwägung aller betroffenen Grundrechte werden wir das Recht auf Privatsphäre der Internetnutzer und das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit minderjähriger Opfer sexualisierter Gewalt maßvoll in Einklang bringen. Dies galt in Bezug auf die Verlängerung der InterimsVO und gilt auch weiterhin in Bezug auf die noch andauernden Verhandlungen zur CSA-VO, die einen dauerhaften Rechtsrahmen schaffen und die InterimsVO ablösen soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph de Vries

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