Wenn Sie die AfD für rechtsextremistisch halten und ein Verbot nicht ausschließen: Warum soll „Wegregieren“ Vorrang vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung haben?

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Christoph de Vries
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Frage von Stefanie R. •

Wenn Sie die AfD für rechtsextremistisch halten und ein Verbot nicht ausschließen: Warum soll „Wegregieren“ Vorrang vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung haben?

Sehr geehrter Herr de Vries, Sie schreiben, dass Sie die AfD weiterhin für eine rechtsextremistische Partei halten, aber „gute Politik“ und ein „Wegregieren“ für das beste Mittel halten. Gleichzeitig schließen Sie ein Verbotsverfahren nicht grundsätzlich aus.

Politische Auseinandersetzung und eine verfassungsrechtliche Prüfung schließen sich aus meiner Sicht nicht aus. Deshalb würde mich interessieren, warum eine gerichtliche Prüfung gegenüber dem politischen „Wegregieren“ nachrangig sein sollte.

Sie schreiben außerdem, dass sich Ihre Haltung ändern könnte, „wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben wären“. Welche konkreten Voraussetzungen müssten aus Ihrer Sicht erfüllt sein, damit Sie ein Verbotsverfahren unterstützen würden?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

danke für Ihre Anfrage. Eine verfassungsrechtliche Prüfung eines Parteiverbots macht keinen Sinn, bevor das Verwaltungsgericht Köln im laufenden Verfahren über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bewegung keine Entscheidung getroffen ist. Nach allgemeiner Einschätzung ist ein Verbotsantrag aussichtlos, wenn schon die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bewegung gerichtlich nicht Bestand haben sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots durch das Bundessverfassungsgericht sind deutlich höher als für eine behördliche Einstufung als extremistische Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dazu zählen beispielswiese die von mir bereits genannten „qualifizierte Vorbereitungshandlungen zur Verwirklichung verfassungsfeindlicher Ziele.“

Außerdem halte ich es auch aus grundsätzlichen demokratietheoretischen Erwägungen für sinnvoll, zurückhaltend mit Verbotsprüfungen einer Partei umzugehen, die faktisch von Millionen Wählern unterstützt wird.  Deswegen ist „Wegregieren“ meiner Meinung nach immer noch das beste Mittel zur nachhaltigen Bekämpfung der AfD.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph de Vries

 

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