Antwort 18.01.2021 von Alois Gerig CDU
(...) Es ist in der Tat so, dass der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz. (...)
(...) Es ist in der Tat so, dass der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz. (...)
Der Umsatzsteuerdschungel ist nur noch schwer durchschaubar, das ist ein weiteres Beispiel dafür.
(...) Darin wird u.a. gefordert, die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Erzeugnisse abzuschaffen und den Steuersatz auf den Normalsatz anzuheben (wie bereits im Klimaschutzgutachten (WBAE und WBW 2016) empfohlen). (...)
(...) das Thema Zucker gehört nicht zum Aufgabenbereich der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. (...)
(...) Wir Grüne fordern bereits seit Jahren, Schulverpflegung sukzessive auf Bio-Lebensmittel einzustellen (...)