Antwort 18.04.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.
Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.
Die Ausgestaltung der ermäßigten Deutschlandtickets obliegt der jeweiligen Länder. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage an die Landesregierung und den entsprechenden Verkehrsverbund zu wenden.
Die Festlegung dieser Preise obliegt nicht der Bundesregierung. Natürlich wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern bezahlbare Mobilität ermöglichen.
Bevor wir Mindestlohn fordern, verspreche ich Ihnen, dass dieser NICHT ausreichen würde.