Antwort 16.09.2006 von Georg Zenker BÜRGERBESTIMMTES BERLIN
Sehr geehrter Herr Mayer,
Sehr geehrter Herr Mayer,
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit


Sehr geehrter Herr Steffen,
ich antworte mit einem klaren NEIN.
Mit freundlichen Grüßen
René Stadtkewitz
Sehr geehrter Herr Adler,