Spätestens ab dem Sommer (so der Plan) mit Inkrafttreten des Gesetzes, können Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren nicht mehr abgeben.
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Antwort 20.03.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 17.03.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Staatsangehörigkeitsreform sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich
Antwort 16.03.2023 von Petra Häffner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündnis90/Die Grünen steht der doppelten Staatsangehörigkeit offen gegenüber. Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.
Antwort 30.03.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Antwort 17.03.2023 von Hakan Demir SPD
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dennoch möchte ich Ihnen versichern, dass ich und meine geschätzten Kolleg*innen im Deutschen Bundestag mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung arbeiten.