Sehr geehrter Herr Vidaud,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Selbstverständlich halten sich die Freien Demokraten streng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich eine Frist für die Neuregelung für die Überhangmandate bis zum Jahr 2011 vorsieht. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Wahlrechtsänderung mindestens so lange vor der Wahl erfolgen muss, dass die Parteien die Möglichkeit haben, das neue Recht bei der Aufstellung ihrer Kandidaten zu berücksichtigen. Das ist so kurz vor der Bundestagswahl erkennbar nicht der Fall. (...)
(...) die Wahl wird vermutlich nicht verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist gesetzt, bis zu der die Gesetzesänderung erfolgen muss, diese liegt -bedauerlicherweise- nach dem Termin der Bundestagswahl. Das Gericht kann aber schlechterdings eine Frist bis zur Änderung des Gesetzes setzen und andererseits eine Wahl für Verfassungswidrig erklären. (...)
(...) Nach meinem Kenntnisstand über das vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Zugangserschwerungsgesetz“ gibt es neben einer ersten Kontrollmöglichkeit durch ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragen auch die Möglichkeit gegen eine Maßnahme den Klageweg zu beschreiten. Die SPD hat im Gesetzgebungsverfahren darauf bestanden, dass die im Gesetzentwurf für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung in eine spezialgesetzliche Regelung überführt werden. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist also die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. (...)