Frage an Dagmar Schmidt bezüglich Verbraucherschutz

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Lucas T. •

Frage an Dagmar Schmidt von Lucas T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wie von vielen der im Bundestag etablierten Parteien hört man, wie auch von der SPD, in letzter Zeit immer wieder die Aussage, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und müsse stärker von staatlicher Seite kontrolliert werden. Mir erschließt sich das nicht ganz, schließlich gelten Gesetze wie etwa das Antidiskriminierungsgesetz für Äußerungen im Internet gleichermaßen wie im täglichen Leben. Ebenso kann die illegale Verbreitung von Software, Musik, Pornographie oder Gewalt bereits heute verfolgt werden, was sich auch in zahlreichen Prozessen und Abmahnungen wiederspiegelt.
Inwiefern kann man Ihrer Meinung nach da von einem "Rechtsfreien Raum" sprechen und wie sollte eine stärkere Regulierung aussehen?
Droht nicht durch eine Regulierung des Internets, wie etwa die Zensur von Kinderpornographie und anderen unliebsamen Inhalten, der Verlust der Netzneutralität, die seit der Begründung des Internets den wichtigsten Grundsatz und Merkmal dieses weltweiten Netzes darstellt?
Wie kann ich als Bürger sicher gehen, dass z.B. bei den Sperren zur Zensur von Kinderpornographie auch wirklich nur Kinderpornographie gesperrt wird und nicht weitere Inhalte, welcher Art auch immer diese sein sollten? Diese Möglichkeit habe ich nach meinem Erkenntnisstand nicht, was dazu führt, dass ich nicht mehr sicher sein kann, dass mir als Bürger keine Informationen vorenthalten werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Treffenstädt,

das Internet ist kein rechtsfreier Raum, was offline strafbar ist, ist auch online strafbar.

Ich kann in Deutschland keine Regulierung des Internets erkennen, die dazu führt, dass Ihnen Informationen vorenthalten werden. So eine Regulierung würde ich auch ablehnen.

Nach meinem Kenntnisstand über das vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Zugangserschwerungsgesetz“ gibt es neben einer ersten Kontrollmöglichkeit durch ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragen auch die Möglichkeit gegen eine Maßnahme den Klageweg zu beschreiten. Die SPD hat im Gesetzgebungsverfahren darauf bestanden, dass die im Gesetzentwurf für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung in eine spezialgesetzliche Regelung überführt werden. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist also die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Das Gesetz ist zudem bis zum 31.12.2012 befristet.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Schmidt

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