Welche Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen für die Empfehlungen 6 und 8 der Alterssicherungskommission können Sie sich persönlich vorstellen, ohne den kommenden Beratungen vorzugreifen?
Sehr geehrte Frau Schmidt, Sie haben stets ein klares(!) Bekenntnis zu den Renten für besonders langjährig Versicherte und langjährig Versicherte abgegeben. Hiervon rückt die SPD offenkundig aktuell ab. Hintergrund zu meiner Frage: Ich bin Jahrgang 1962, habe bereits 48 ununterbrochene Berufsjahre hinter mir und hatte vor, 2027 ohne Abzüge in Rente zu gehen. Meine Frau ist Jahrgang 1964 mit 45 Beitragsjahren - sie möchte ebenfalls im kommenden Jahr -allerdings mit vollen Abzügen- vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Mit unseren Arbeitgebern haben wir das bereits im letzten Jahr besprochen, damit sie frühzeitig disponieren können. Eine Kollegin meiner Frau wird bereits sukzessive eingearbeitet, um ihre Aufgaben zu übernehmen. Sehen Sie persönlich realistische Chancen unser lange vorbereitetes Vorhaben zu realisieren? Im Moment zieht es uns irgendwie den Boden unter den Füßen weg.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Bericht der Alterssicherungskommission und den darin enthalten Empfehlungen. Dass die Empfehlungen derzeit für eine gewisse Verunsicherung sorgen, kann ich nachvollziehen. Gerade diejenigen, die ihre Rentenübergänge schon langfristig geplant haben, sehen diese plötzlich infrage gestellt.
Deshalb will ich, bevor ich auf Ihre Frage eingehe, eine wichtige Klarstellung vorausschicken. Der Bericht der Alterssicherungskommission ist weder fertiges Gesetz und auch noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Kommission hat Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung kann diese Vorschläge übernehmen, verändern oder verwerfen. Dasselbe gilt anschließend für den Deutschen Bundestag. Entscheidend wird zunächst der Kabinettsentwurf sein. Erst dieser bildet die Grundlage für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und wird zeigen, wie die Bundesregierung die Empfehlungen konkret ausgestalten möchte, damit Schutz in Zukunft auch für die funktioniert, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Es ist daher nicht richtig, bereits heute davon auszugehen, die SPD-Bundestagsfraktion habe die Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte aufgegeben. Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion werden die Vorschläge sorgfältig bewertet und auf ihre Konsequenzen geprüft. Parallel erfolgen die Beratungen innerhalb der Bundesregierung und anschließend steht das entscheidende parlamentarische Verfahren an.
Mehrere Empfehlungen der Kommission halten wir selbstverständlich für zielführend, weil sie langjährigen sozialdemokratischen Forderungen entsprechen. Dazu gehört insbesondere, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Künftig sollen weitere Gruppen in die gemeinsame Finanzierung einbezogen werden, zunächst nicht anderweitig verpflichtend abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete. Perspektivisch sollen auch weitere Erwerbstätigengruppen einbezogen werden. Damit wird die Finanzierungsbasis verbreitert und die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung gestärkt.
Andere Empfehlungen sehen wir deutlich kritischer. Dazu gehören die Empfehlung 6, den abschlagsfreien vorgezogenen Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, und die Empfehlung 8, das frühestmögliche Eintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Menschen, die 45 oder sogar noch mehr Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, haben eine besondere Lebensleistung erbracht. Es macht zudem einen erheblichen Unterschied, ob jemand jahrzehntelang in einem körperlich oder psychisch belastenden Beruf gearbeitet hat oder unter anderen Bedingungen bis zur Regelaltersgrenze tätig sein kann. Diese Realität muss bei einer Rentenreform berücksichtigt werden, andernfalls wäre sie nicht sozial ausgewogen und würde den Lebensstandard im Alter nicht sichern bzw. heben.
Das bringt mich zu Ihrer Frage nach dem Vertrauensschutz. Rentenrechtliche Änderungen dürfen nicht kurzfristig in bereits getroffene Lebensentscheidungen eingreifen. Das gilt besonders für Menschen, die, wie es bei Ihnen und Ihrer Frau der Fall ist, kurz vor dem Ruhestand stehen, mit ihren Arbeitgebern verbindliche Absprachen getroffen haben oder deren Nachfolge im Betrieb bestenfalls bereits organisiert wird.
Der Bericht selbst erkennt dieses Problem an. Bei der Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt er ausdrücklich die Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes. Bei der Anhebung des frühestmöglichen Rentenalters für langjährig Versicherte fordert er einen ausreichenden Vorlauf für rentennahe Jahrgänge. Die Vorsitzende der Kommission nannte in der Pressekonferenz bei der Veröffentlichung des Berichts einen Vorlauf von mindestens fünf Jahren als Maßstab für Planungssicherheit. Das würde sich historisch an den rentenrechtlichen Veränderungen orientieren, die Ende der 1990er etwa zur schrittweisen Abschaffung der Altersrente für Frauen führte.
Aus meiner Sicht muss ein solcher Zeitraum mindestens gewährleistet sein. Wer seinen Ruhestand bereits konkret vorbereitet hat und innerhalb der kommenden Jahre die Voraussetzungen nach geltendem Recht erfüllen wird, darf nicht von einer abrupten Änderung überrascht werden. Wie der Vertrauensschutz für die Empfehlungen 6 und 8 im Einzelnen ausgestaltet wird, müsste letztendlich im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Nach derzeit geltendem Recht können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit mit 64 Jahren und acht Monaten beziehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 ist die Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin ab 63 Jahren möglich, dann allerdings mit dauerhaften Abschlägen. An dieser geltenden Rechtslage hat der Kommissionsbericht zunächst nichts geändert.
Deshalb sehe ich für Ihr für 2027 geplantes Vorhaben nach heutigem Stand weiterhin eine reale Grundlage – sofern Sie beide die jeweiligen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Politisch halte ich es für nicht vertretbar, Menschen, die wie Sie unmittelbar vor dem geplanten Renteneintritt stehen und ihre beruflichen sowie privaten Entscheidungen längst darauf ausgerichtet haben, nachträglich die Grundlage dieser Planung zu entziehen. Darauf werde ich auch in den anstehenden Beratungen bestehen.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit auch direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB
