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Sehr geehrte Frau Schmidt, werden Sie gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes stimmen? Ich wünsche mir von Ihnen im Bundestag, dass sie sich klar dagegen stellen. MfG M. Diegmann

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Michael D. •

Sehr geehrte Frau Schmidt, werden Sie gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes stimmen? Ich wünsche mir von Ihnen im Bundestag, dass sie sich klar dagegen stellen. MfG M. Diegmann

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz, deren Reform derzeit viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit diesem Jahr 20 Jahre alt und gibt Bürgerinnen und Bürgern seitdem das Recht, Informationen von Behörden zu erhalten, ohne dafür einen besonderen Grund nennen zu müssen. Das hat sich aus unserer Sicht bewährt. Transparenz ist in einer modernen Demokratie unabdingbar.

Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, in der wir uns darauf geeinigt haben, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren zu wollen. Das betrifft insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch bearbeitet.

Allerdings kann angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage nicht unüberprüft bleiben, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf, etwa der kritischen Infrastrukturen, sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen dennoch Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen, gerade wenn es um kritische Infrastrukturen geht, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen zum Schutzbedarf ergeben.

Das darf aus meiner Sicht nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben und somit werde ich auch keinem Gesetz in dieser Form zustimmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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