Steht dieses Land kurz vor dem finanziellen Kollaps?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kommunalfinanzen-bund-laender-100.html
Sinkendes Schiff, Verschiebebahnhof, fünf nach zwölf - die Kommunalvertreter formulieren drastisch, um die schwierige finanzielle Lage von Deutschlands Städten, Landkreisen und Gemeinden zu veranschaulichen.
Fürs laufende Jahr und die zwei kommenden Jahre rechnen die Kommunen mit Defiziten von jeweils knapp 30 Milliarden Euro. Die Rücklagen seien vielerorts vollständig aufgebraucht, die Zinsausgaben gingen steil nach oben, beklagt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nein, Deutschland steht nicht vor einem unmittelbaren finanziellen Kollaps. Die Warnungen der kommunalen Spitzenverbände nehmen wir als SPD-Bundestagsfraktion dennoch sehr ernst. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise stecken seit Jahren in einer strukturellen Finanzkrise. Das schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein und ist für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort längst spürbar.
Die Folgen zeigen sich, wenn Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen oder den öffentlichen Nahverkehr immer wieder verschoben werden. Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendangebote und soziale Einrichtungen stehen bei jeder Haushaltsberatung erneut zur Disposition. Wenn Kommunen grundlegende Leistungen nicht mehr verlässlich erbringen können, leidet nicht nur die Infrastruktur, sondern auch die Lebensqualität und das Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat.
Dabei greift es zu kurz, den Kommunen pauschal schlechtes Wirtschaften vorzuwerfen. Viele Städte und Landkreise tragen hohe Sozialausgaben, erfüllen Aufgaben im Auftrag von Bund und Ländern und verfügen zugleich nicht über Einnahmen, die mit den steigenden Kosten Schritt halten. Pflege, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Personal, Energie und Zinsen belasten die Haushalte zunehmend.
Dieses Problem lässt sich nur gemeinsam lösen. Verfassungsrechtlich gehören die Kommunen zu den Ländern. Die Länder tragen deshalb eine besondere Verantwortung für ihre Finanzausstattung. Das entbindet den Bund aber nicht davon, sich an den Kosten der Aufgaben zu beteiligen, die durch Bundesgesetze entstehen oder wesentlich beeinflusst werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für eine dauerhafte und strukturelle Stärkung der kommunalen Finanzen ein. Dazu gehören eine höhere und verlässlichere Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen, eine faire Verteilung der wachsenden Sozialausgaben, der vollständige Ausgleich neu übertragener Aufgaben und Investitionsmittel, die auch finanzschwache Kommunen tatsächlich abrufen können. Befristete Förderprogramme sind hilfreich, reichen aber nicht aus, wenn die laufenden Haushalte dauerhaft im Minus bleiben.
Ein zentraler Punkt ist die kommunale Altschuldenfrage. Bereits 2020 hatte Olaf Scholz als Bundesfinanzminister einen weitreichenden Schuldenschnitt für besonders belastete Kommunen vorgeschlagen. Der Bund sollte gemeinsam mit dem jeweiligen Land die übermäßigen kommunalen Liquiditätskredite übernehmen, jeweils zur Hälfte. Den betroffenen Städten und Gemeinden sollte damit eine finanzielle „Stunde Null“ ermöglicht werden, damit sie wieder in Schulen, Straßen, soziale Einrichtungen und ihre wirtschaftliche Entwicklung investieren können.
Für eine solche Lösung wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich gewesen. Die notwendige Zustimmung der Union kam damals leider nicht zustande. Auch als Bundeskanzler hat Olaf Scholz das Vorhaben weiterverfolgt und Gespräche über die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit geführt. Noch zum Ende der vergangenen Wahlperiode wurde eine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung des Bundes vorbereitet. Wegen des Ausscheidens der FDP aus der Bundesregierung und der vorgezogenen Neuwahl konnte die umfassende Lösung jedoch nicht mehr beschlossen werden.
Ich halte einen solchen Schuldenschnitt weiterhin für einen wichtigen Baustein. Er allein wird die kommunalen Finanzprobleme allerdings nicht lösen. Ein Neustart ist nur dann nachhaltig, wenn anschließend ausreichend laufende Einnahmen vorhanden sind und Aufgaben dauerhaft auskömmlich finanziert werden. Altschuldenhilfe, eine gerechte Aufgabenverteilung und eine bessere kommunale Finanzausstattung müssen deshalb zusammen gedacht werden.
Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine gerechtere Steuerpolitik. Große Erbschaften und Schenkungen werden heute teilweise deutlich geringer belastet, als es mit Blick auf Leistungsgerechtigkeit und die Finanzierungsbedarfe unseres Gemeinwesens vertretbar ist. Wir wollen die Erbschaft- und Schenkungsteuer deshalb reformieren, ohne dabei kleine und mittlere Erbschaften oder die geordnete Übergabe von Familienbetrieben zu gefährden. Die zusätzlichen Einnahmen sollen gezielt in Bildung und in eine bessere Finanzausstattung der Kommunen fließen. Wer sehr große Vermögen erbt, kann einen stärkeren Beitrag dazu leisten, dass Schulen saniert, Kitas ausgebaut und öffentliche Infrastruktur erhalten werden.
Die derzeit vorgesehenen Hilfen des Bundes und die zusätzlichen Investitionsmittel sind wichtige Schritte. Langfristig kommen wir aber nicht um eine Neuordnung der Finanzbeziehungen herum. Andernfalls entscheidet weiterhin der Wohnort darüber, ob eine Schule saniert, eine Buslinie erhalten oder ein Schwimmbad geöffnet bleiben kann. Das darf nicht der Normalzustand sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB
