Antwort 09.09.2022 von Tino Sorge CDU
In der Geschäftsordnung des Bundestages gibt es keine Möglichkeit, einen Bundesminister in einen Ausschuss zu „zitieren“, wie es beispielsweise im Plenarsaal möglich ist.
In der Geschäftsordnung des Bundestages gibt es keine Möglichkeit, einen Bundesminister in einen Ausschuss zu „zitieren“, wie es beispielsweise im Plenarsaal möglich ist.
um eine repräsentative Studie durchzuführen, reicht die angegebene Zahl aus. Es kommen noch weitere Faktoren dazu, die beachtet werden. Aber wissenschaftlich ist das so.
der Gesundheitsausschuss des Bundestags setzt sich in seinen Sitzungen wie auch in Anhörungen zu gewissen Gesetzentwürfen und Anträgen kontinuierlich mit der Sars-Cov-2-Pandemie und mit Maßnahmen zu deren Bekämpfung auseinander
Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Eine Corona-Impfpflicht lehne ich ab.