Antwort 07.09.2023 von Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
Wir führen gleichzeitig die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte ein. In diesen Fällen wären die Kinder von der Familienversicherung erfasst.