§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.
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Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Wir Grüne wollen das Hundegesetz insbesondere hinsichtlich der Rasseliste anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluieren und überarbeiten. Das steht auch in unserem Wahlprogramm für die kommende Legislatur.
In einer Großstadt wie Hamburg, in der es immer mehr Haustiere und Hunde gibt, ist eine gegenseitige Rücksichtsname von Tierhalter*innen und anderen Bürger*innen wichtig, weswegen etwa Prüfungen zur Leinenbefreiung eine gute Methode darstellen.