Letztlich ist aber jeder Betrieb frei, von seinem grundsätzlichen Hausrecht Gebrauch zu machen und die eigenen Regeln strenger zu fassen.
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Um den Tourismus für Beherbergungen zu vereinfachen, schaffen wir die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab

Wir [wollen] den Prozess zur nationalen Tourismusstrategie wieder aufnehmen (...), um den Tourismusstandort Deutschland (...) nachhaltig, klimafreundlich, sozial gerecht und innovativ zu gestalten.
Das Hamburger „2 G-Optionsmodell“ ist politisch und rechtlich falsch.
Wir setzen uns ebenfalls für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein, um in Kommunen mit angespanntem Gewerbemietmarkt einen Gewerbemietspiegel einführen zu können, mit dem quartiersgenau bzw. nach Lage alle zwei Jahre Mietobergrenzen festgelegt werden. Auch bei Wiedervermietung soll eine Gewerbemietpreisbremse für einen moderaten Gewerbemietpreis sorgen.