Antwort 11.11.2024 von Stephan Brandner AfD
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.
Nein
Wir sind nicht gegen Homosexuelle, sondern der Ansicht, dass die Einführung der Ehe für alle nur durch eine Grundgesetzänderung möglich ist
Die AfD möchte, wie Sie richtig sagen, dass die notwendige Grundgesetzänderung durchgeführt wird.
Wir halten das Gesetz für grundgesetzwidrig und stellen damit auf juristische Gründe ab.
Und besteht über diese Veränderungen ein gesellschaftlicher Konsens?