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(...) Da Sie als Einzelhändlerin jedoch von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind, benötigen Sie Unterstützung, die über rein steuerliche Erleichterungen hinausgeht, da Ihnen die Umsätze fehlen. (...)
(...) Deshalb wurde die Überbrückungshilfe III verbessert, den monatlichen Maximalbetrag für alle Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat (...)
(...) Seit dem 1.1.2021 können aus dem Hilfspaket Überbrückungshilfen III Unterstützungen für das laufende Jahr beantragt werden. (...)