Antwort 25.03.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Genau wie der Bundesrechnungshof, kritisieren wir die früheren Verschleppungen im Bereich der erneuerbaren und unabhängigen Energien. Es gibt dahingehend noch viel aufzuholen.
Genau wie der Bundesrechnungshof, kritisieren wir die früheren Verschleppungen im Bereich der erneuerbaren und unabhängigen Energien. Es gibt dahingehend noch viel aufzuholen.
Die Betrachtung der Strompreise nach tageszeitvariablen Tarifen ist für die Strompreisbremse relevant. Demnach unterscheidet man bei den entsprechenden Haushalten zwischen Hochtarif (Tagestarif) für 16 Stunden des Tages und Niedertarif (Nachttarif) für 8 Stunden.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
Beim Entzug des Regelbedarfes bei willentlicher Arbeitsverweigerung können die Betroffenen ihre Bedarfe jederzeit durch Verdiensteinnahmen über die Annahme des konkreten Jobangebotes decken und so eine Verschuldung vermeiden