Antwort 09.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
Beim Entzug des Regelbedarfes bei willentlicher Arbeitsverweigerung können die Betroffenen ihre Bedarfe jederzeit durch Verdiensteinnahmen über die Annahme des konkreten Jobangebotes decken und so eine Verschuldung vermeiden
Tatsächlich haben sich bei diesem Thema neue Entwicklungen ergeben, die leider eine andere Einschätzung der Frage notwendig machen. Das tut mir leid.