Antwort 02.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Gas zu verbrennen ist in der aktuellen Situation wirklich nicht angebracht. Der Bundesrat hat Anfang diesen Monats (Oktober) eine Novelle des EnSiG (Energiesicherungsgesetz) beschlossen, in der zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas geschaffen werden
Der von Ihnen angesprochene Energieträger Biogas kann einen noch deutlich höheren Beitrag für die heimische Energieerzeugung leisten.