Antwort 23.02.2023 von Bärbel Bas SPD
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Gas zu verbrennen ist in der aktuellen Situation wirklich nicht angebracht. Der Bundesrat hat Anfang diesen Monats (Oktober) eine Novelle des EnSiG (Energiesicherungsgesetz) beschlossen, in der zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas geschaffen werden