Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzt werden.
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Die Ergebnisse des Gutachtens werden momentan im Ausschuss des Landtags ausgewertet und im weiteren parlamentarischen Verlauf diskutiert.
Der Landtag von NRW hat am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisherige Förderung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bei Straßenausbaubeiträgen aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent anzuheben. Damit sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft.
Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft. Durch ein landeseigenes Förderprogramm werden die Kosten getragen.