Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
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Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Antwort 20.07.2022 von Marcel Emmerich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich gehe momentan davon aus, dass bereits im kommenden Jahr das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten kann.
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Antwort 18.07.2022 von Anja Weisgerber CSU
Ob dafür ein Selbstbestimmungsgesetz, für das die zuständigen Bundesminister gerade die Eckpunkte vorgelegt haben, nötig ist, erscheint uns als Union fraglich.