Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.
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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Antwort 06.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Antwort 06.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Antwort 27.01.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
Antwort ausstehend von Christoph Meyer FDP