Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
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Unsere bündnisgrüne Fraktion im Landesparlament fordert den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Prüfung eines AfD-Verbots auf Bundesebene einzusetzen. Bisher scheitert dies an der schwarz-roten Koalition, die eine solche Prüfung nicht unterstützt.
Ich halte die AfD für gefährlich.
Wenn, was derzeit - leider - nicht der Fall ist, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegeben sind, halte ich es für geboten, dieses anzustreben.
Dass die AfD-Fraktion noch keine Vertreterin oder keinen Vertreter im Präsidium des Deutschen Bundestages hat, entspricht zwar nicht der parlamentarischen Tradition, einen rechtlich verbindlichen Anspruch darauf hat sie dennoch nicht.
Um der AfD das Feld nicht zu überlassen und unsere Demokratie und unsere Gesellschaft zu schützen, braucht es eine kluge Politik, die in der Lage ist, Probleme zu lösen und Zukunft zu gestalten.