(...) Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, eine Privatkopie auch dann herstellen zu können, wenn ein Kopierschutz zur Anwendung kommt. Hierdurch wird dem Schutz des Urhebers Rechnung getragen: Das deutsche Urheberrecht geht davon aus, dass grundsätzlich allein der Urheber darüber entscheiden darf, ob und in welchem Umfang seine Werke urheberrechtlich genutzt werden und ob er einen Kopierschutz einsetzen möchte. Um den Verbraucher zu schützen, hat der Gesetzgeber eine Kennzeichnungspflicht für solche Werke vorgesehen, die mit einem technischen Schutz versehen sind (§ 95d Absatz 1 Urheberechtsgesetz/UrhG). (...)
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(...) Ich habe die Bedenken, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens genannt wurden, sehr ernst genommen. An vielen Stellen hat es Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben. (...)
(...) vielen Dank für die Nachfrage. Meine Position lautet: "Zugangserschwerungsgesetz" abschaffen. (...)
Sehr geehrter Herr Riedel,
(...) Ich bin der Meinung, dass wir in aller Breite diskutieren müssen, wie wir mit dem Thema Freiheit im Netz umgehen wollen. Mir geht es darum, dass sich alle auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig. (...)
(...) Alle anderen vorgeschlagenen Maßnahmen lehne ich ab, denn sie dienen nur dem politischen Kalkül. Verdachtsunabhängige „Hausbesuche“ der Polizei sind mit meinem Verständnis von Rechtsstaat unvereinbar. Aus einer älteren Bundestagsdebatte empfehle ich z.B. die Rede des Liberalen H. (...)